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Verpackungsgesetz
Europaweit gilt für Verpackungen, dass der Hersteller eines Produkts auch für die Verpackung die Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernimmt.
Die Umsetzung in Deutschland erfolgt über das Verpackungsgesetz (§ 9 VerpackG). Hersteller im Sinne des Verpackungsgesetzes ist derjenige, welcher eine Verpackung erstmalig mit Ware befüllt.
Das besagt, Metallhalbzeughändler, die ihre Erzeugnisse vor Auslieferung selbst verpacken oder verpackte Erzeugnisse nach Deutschland importieren, müssen sich zum 1. Juli 2022 im öffentlichen Verpackungsregister LUCID registrieren.
Wir nehmen unsere Verantwortung für dieses Thema ernst und haben uns mit Registrierungsnummer DE3598520479040 bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister angemeldet.